Datum: 06.08.2019
Da wir eine aktuelle Hitzewelle durchlaufen, wird regelmäßig die Frage gestellt: Muss ich bei solchen Temperaturen arbeiten?
So einfach kann diese Frage nicht beantwortet werden.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben hierüber Auskunft. Konkret wird hier die ASR A3.5 (Temperatur) genannt.
Im Kapitel 4 behandelt die ASR A3.5 das Thema „Raumtemperatur“. Hierbei wird auch auf das Thema „gesundheitlich zumutbare Temperaturen“ hingewiesen. Als Raumtemperatur wird die vom „Menschen empfundene Temperatur“ definiert und diese ist von „Mensch zu Mensch“ unterschiedlich.
Bereits beim Errichten von Arbeitsstätten (Arbeitsplätzen) hat der Arbeitgeber darauf zu achten, dass bauliche Voraussetzungen gegeben sind, um der sommerlichen Wärme zu trotzen.
Grundsätzlich sollte die Lufttemperatur u.a. in Arbeitsräumen die Marke von +26 °C nicht überschreiten. Wird die Lufttemperatur trotzdem überschritten, so sind durch den Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zu treffen, sodass die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände vermieden wird. Die ASR führt in der Tabelle 3 sogenannte „Gestaltungsbeispiele“ auf, die eine direkte Sonneneinstrahlung auf die Arbeitsplätze verhindern sollen.
Wird die Raumtemperatur von +26 °C überschritten, so bedeutet dies nicht gleichzeitig „Hitzefrei“. Vorausgesetzt, dass die Vorgaben für „übermäßige Sonneneinstrahlung“ gemäß Kapitel 4.3 der ASR A3.5 vorhanden sind, muss der Arbeitgeber weitere Maßnahmen einleiten. Dann beschäftigt man sich auch mit einer möglichen Gesundheitsgefährdung sowie mit gesundheitlich Vorbelasteten und besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmern (u.a. ältere Arbeitnehmer, Jugendliche, Schwangere oder stillende Mütter).
Überschreiten die Raumtemperaturen +30 °C müssen zusätzliche wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Hier führt das Kapitel 4 der ASR A3.5 in Tabelle 4 „Beispielhafte Maßnahmen“ auf, die zusätzlich die Beanspruchung der Arbeitnehmer reduzieren sollen.
Erst ab einer Raumtemperatur von +35 °C ist ein Arbeitsraum ohne die in den Tabellen 3 und 4 aufgeführten Schutzmaßnahmen für die Zeit der Temperaturüberschreitung nicht geeignet.
Neben der ASR A3.5 gibt es weitere Informationen zu Sonnenschutz und Raumklima. Hier sind u.a. die DGUV Informationen 215-444 (Sonnenschutz im Büro) sowie DGUV Informationen 215-510 (Beurteilung des Raumklimas) genannt.
Über den Autor
Michael Lassak